Übersicht
1. Regeln in der Radgruppe
2. Radgruppen Termine
3. Fahrradpflege und Fahrradreparatur
1. Regeln in der Radgruppe
Die Regeln in der Radgruppe und die Bedingungen für die Teilnahme an Radtouren werden zurzeit durch die Coronaschutzverordnung des Landes NRW und den Allgemeinverfügungen der Stadt Duisburg bestimmt.
Grundsätzlich schreibt die Coronaschutzverordnung vom 30.Oktober 2020 vor, dass jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person verpflichtet ist, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt.
Bei allen Terminen und Aktivitäten des Netzwerkes 55 Plus Duisburg Sü sind die zurzeit gültigen Coronaregeln der Städte und Gemeinden und die Coronaschutzverördnung des Landes NRW zu beachten.
Erläuterungen der Auswirkungen der Coronaschutzverordnung vom 30.Oktober 2020 auf die Radgruppe im Netzwerk 55 Plus Duisburg Süd
1. Für die Aktivitäten der Radgruppe gelten zurzeit grundsätzlich Personenbeschränkungen
Gemäß §17 Absatz1 können die zuständigen Behörden Allgemeinverfügungen, die der Coronaschutzverordnung nicht widersprechen dürfen, erlassen. Die in Duisburg erlassene Allgemeinverfügung mit Gültigkeit ab 29.10. 2020, sieht ergänzend eine Beschränkung von 2 Personen im öffentlichen Raum vor. 2 Personen aus einem Haushalt gelten als 1 Person.
Öffentlicher Raum im Sinne der Coronaschutzverordnung vom 3.10.2020 sind alle Bereiche mit Ausnahme der Wohnung, die nach Art. 13 Absatz 1 des Grundgesetzes zu dem geschützten Bereich gehört. Der Wald, die Sech-See-Platte, Radwege usw. sind daher dem Öffentlichem Raum zu zurechnen.
2. Bei Aktivitäten der Radgruppe kann zum Teil Maskenpflicht gelten
Die Verpflichtung zum Tragen einer Alltagsmaske besteht unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstands unter anderem
3. Radfahren zählt zu den Individualsportarten im Freien
Mitglieder der Radgruppe dürfen sich nur zu zweit oder zu zwei Haushalten zum Radfahren treffen.
Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. November 2020 unzulässig. Aber ausgenommen davon ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.
4. Die Radgruppe kann zurzeit keine Versammlungen und Treffen durchführen
Veranstaltungen und Versammlungen, die nicht unter besondere Regelungen dieser Verordnung fallen, sind bis zum 30. November 2020 untersagt.
Das Koordinierungsteam ist davon auch betroffen und kann sich nur über Telefon, Mail oder Videochat austauschen.
Das Koordinatorenteam wird die Mitglieder auf der Homepage über die für das Jahr 2021 unter Vorbehalt der Durchführbarkeit gesammelten Aktivitäten informieren und um ein Meinungsbild bitten.
5. Veränderungen bei Radtouren und der Einladung zum Stammtisch
In der jetzigen aber auch den vergangenen Coronaschutzverordnungen wird auf die besondere Rolle von Versammlungen und Veranstaltungen hingewiesen.
So muss bei allen Aktivitäten der Radgruppe, aber auch aller anderen Gruppen im Netzwerk, im Falle einer festgestellten Infektion die Rückverfolgbarkeit durch die für das Angebot, die Einrichtung oder Dienstleistung verantwortlichen Person sichergestellt werden. Deshalb haben wir bisher alle Teilnehmer mit Namen und über die vorliegende Adresse und Telefonnummer schriftlich erfasst und diese Daten für vier Wochen aufbewahrt. Eine Anmeldung per Mail zu den Aktivitäten war notwendig.
Da das Netzwerk 55 Plus Duisburg Süd keine eigene Rechtsnatur besitzt und kann daher auch nicht zu Veranstaltungen einladen und Tische reservieren. Es sind immer einzelne Mitglieder des Netzwerkes, die als Privatperson andere private Personen, die ebenfalls Mitglieder sind, auf Termine oder Aktivitäten per Mail über die auf der Homepage stehenden Informationen hinaus hinweisen und einen Tisch reservieren.
Da wir als Netzwerk 55 Plus allerdings darauf achten müssen, dass diese Mitglieder nicht als „Veranstalter“ im Sinne der Coronaschutzverordnung angesehen werden, werden wir nicht mehr besonders zu den Stammtischterminen einladen. Auch werden wir keine Tische mehr im Pillepalle reservieren können.
Am 1. Dienstag im Monat kann jedes Mitglied der Radgruppe sich unter den aktuell gültigen Regeln der Coronaschutzverordnung im Pillepalle zum Stammtisch treffen oder sich auch vorher telefonisch mit anderen Mitgliedern der Radgruppe dort zum Stammtisch verabreden.
Die Risikolage des Corona Virus muss jedes Mitglied des Netzwerkes 55 Plus für sich selbst einschätzen.
2. Termine Es gibt vom 1. 11.2020 bis auf weiteres keine Gruppentermine . Radfahren ist zurzeit nur individuell möglich. (Siehe Punkt 1.)
1. Dienstag im Monat Stammtisch
Ort: Pillepalle
Zeit: 19:00
Tischreservierung: keine
Organisation: Wer Kommt, der Kommt
Bedingungen: siehe 1. Regeln in der Radgruppe Punkt 5
3. Fahrradpflege und - Reparatur Termine
Wer an einem gemeinsamen weiteren Reparaturtermin interessiert ist
meldet sich bitte bei Michael Roth michael.roth.miro@gmx.de.
Er wird die Termine an dem Wartungstag mit mobilen Fahrrad-Service
(www.mobile-fahrradwerkstatt.com) koordinieren.